Rasenreihengräber

Rasenreihengräber sind Grabstätten für die Erd- und Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden.  Es ist ein zeitlich begrenzter schuldrechtlicher Anspruch, also kein Eigentums- oder sonstiges dingliches Recht.

Ein Wiedererwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich.

Auf einer bodengleich verlegten Namensplatte (30x30 cm) wird Vorname, Name, Geburts- und Sterbedatum angebracht.