Wahl-/Reihengräber

Friedhof Amern (c) A. Fritsch
Friedhof Amern

Wahlgräber 

Wahlgräber und Wahlrasengräber sind Gräber für die Erd- / Feuerbestattung, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer einer bestimmten Zeit verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird. In der Regel sind  die Verlängerung und der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes auf Antrag möglich.

Ein Wahlgrab und ein Wahlrasengrab umfasst eine oder mehrere Grabstellen, nebeneinander oder untereinander. Jedoch können pro Grabstelle eines Wahlgrabes auch zwei Urnen beigesetzt werden.
Wenn das Wahlgrab und Wahlrasengrab mehrere Grabstellen umfasst, kann nur eine einzige Person Inhaber des Nutzungsrechtes für das gesamte Wahlgrab und Wahlrasengrabes sein.

Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für die Erd- und Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden.  Es ist ein zeitlich begrenzter schuldrechtlicher Anspruch, also kein Eigentums- oder sonstiges dingliches Recht.
Ein Wiedererwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich.