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Rasenreihengräber sind Grabstätten für die Erd- und Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden. Es ist ein zeitlich begrenzter schuldrechtlicher Anspruch, also kein Eigentums- oder sonstiges dingliches Recht.
Ein Wiedererwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich.
Auf einer bodengleich verlegten Namensplatte (30x30 cm) wird Vorname, Name, Geburts- und Sterbedatum angebracht.