© pixabay.com
Sargbestattung in einem mit Bäumen bepflanzten Bereich.
Grabmal, Grabgestaltung und Blumenschmuck sind nicht erlaubt.
Grabschmuck darf nur an einer dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden, ansonsten wird die Fläche von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät und gepflegt.
Auf einer Stele werden Gedenktafeln (8x16 cm) mit Vorname, Name, Geburtsjahr und Sterbejahr angebracht.
Urnenbestattung in einem mit Bäumen bepflanzten Bereich.
Grabmal, Grabgestaltung und Blumenschmuck sind nicht erlaubt.
Grabschmuck darf nur an einer dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden, ansonsten wird die Fläche von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät und gepflegt.
Auf einer Stele werden Gedenktafeln (8x16 cm) mit Vorname, Name, Geburtsjahr und Sterbejahr angebracht.