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Ein Wahlrasen/-blütengehölzgrab umfasst eine oder mehrere Grabstellen, nebeneinander oder untereinander. Jedoch können pro Grabstelle eines Wahlrasen/-blütengehölzgrabes auch zwei Urnen beigesetzt werden.
Wahlrasen/-blütengehölzgräber sind Gräber für die Erd- / Feuerbestattung, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer einer bestimmten Zeit verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird. In der Regel sind die Verlängerung und der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes auf Antrag möglich.
Die Wahlrasen/-blütengehölzgräber haben folgende Maße:
Länge 2,50 m Breite 1,20 m Tiefe 2,00 m bzw. 2,50 m bei einem Tiefengrab.
Diese Maße sind auch bei Grabstellen mit mehreren Gräbern einzuhalten.
In einem einstelligen Wahlrasen/-blütengehölzgrabes können zwei Erdbestattungen (tief und normal) beigesetzt werden.
In einem einstelligen Wahlrasen/blütengehölzgrabes für Urnenbestattungen mit den Abmessungen
Länge 2,50 m Breite 1,00 m Tiefe 0,70 m
können zwei Urnen beigesetzt werden.
In Wahlrasen/-blütengehölzgräber bei einer Grabgröße 80 x 80 cm kann eine Urne und bei einer Grabgröße von 160 x 80 cm können zwei Urnen beigesetzt werden.
Die Abmessungen der bodengleich eingebrachten Namensplatte (Vorname, Name, Geburts- und Sterbedatum) eines Wahlrasen/-blütengehölzgrabes sind:
Länge 0,30 m Breite 0,30 m